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Wie Bio gen­tech­nik­frei blei­ben will
Gen­sche­re mit der Brechstange

In zwei Jahren könnte es soweit sein, dass in deutschen Supermärkten gentechnisch veränderte Lebensmittel stehen, die nicht als solche deklariert sind. Denn im Juni stimmte das EU-Parlament dafür, dass bestimmte, mit Hilfe von Gentechnik erzeugte, Lebensmittel nicht mehr als solche gekennzeichnet werden müssen.
Bioboom 112 • Thema • Genschere mit der Brechstange
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Ab Juli 2028 soll die neue Rege­lung ange­wen­det wer­den. Für Verbraucher:innen ist das eine schlech­te Nach­richt: Wer nicht mehr weiß, was drin­steckt, kann sich auch nicht mehr bewusst dage­gen ent­schei­den. Für die Bio-Bran­che ist das The­ma eben­falls her­aus­for­dernd, birgt aber viel­leicht auch Chan­cen: In Bio-Pro­duk­ten bleibt Gen­tech­nik auch zukünf­tig tabu — das ist ein star­kes Argu­ment für alle, die kei­ne gen­ma­ni­pu­lier­ten Pflan­zen auf dem Tel­ler wol­len. Ab 2037 darf für Bio-Pflan­zen nur noch Bio-Saat­gut ein­ge­setzt wer­den — das sichert die Gen­tech­nik­frei­heit, stellt Bio-Züch­tung und Land­wirt­schaft aber auch vor Herausforderungen.

Von der alten zur neu­en Gen­tech­nik: Chan­ce oder Risiko?

Bei der »alten« Gen­tech­nik wer­den art­frem­de Gene, zum Bei­spiel von Bak­te­ri­en, in eine Pflan­ze ein­ge­baut — ein bekann­tes Bei­spiel sind gene­tisch ver­än­der­te Soja­boh­nen, die gegen das Pes­ti­zid Gly­pho­sat resis­tent sind. In den letz­ten Jah­ren sind neue Ver­fah­ren ent­wi­ckelt wor­den, um gene­ti­sches Mate­ri­al zu ver­än­dern, die als NGT (neue geno­mi­sche Tech­ni­ken) bezeich­net wer­den. Das bekann­tes­te ist die »Gen­sche­re« CRISPR/Cas. Sie ermög­licht es, DNA, egal ob von Mensch, Tier oder Pflan­ze, gezielt an bestimm­ten Stel­len zu ver­än­dern, Gene abzu­schal­ten oder ein­zel­ne Bau­stei­ne zu ver­än­dern. Mit CRISPR/Cas sind sowohl weit­rei­chen­de Ver­än­de­run­gen mög­lich, als auch sol­che, die auch durch zufäl­li­ge Muta­tio­nen hät­ten ent­ste­hen kön­nen. Bei den Pflan­zen des soge­nann­ten NGT1-Levels wur­de die DNA der Pflan­ze ver­än­dert, aber kei­ne frem­den Gene ein­ge­fügt. »Die durch die Genom-Edi­tie­rung her­vor­ge­ru­fe­nen Ver­än­de­run­gen sind auf mole­ku­la­rer Ebe­ne iden­tisch mit denen, die auf natür­li­che Wei­se oder durch kon­ven­tio­nel­le Züch­tung ent­ste­hen. Die zu ihrer Erzeu­gung ver­wen­de­te Metho­de allein begrün­det kei­ne neue Kate­go­rie bio­lo­gi­scher Risi­ken. Das ist die wis­sen­schaft­li­che Grund­la­ge dafür, dass veri­fi­zier­te NGT-1-Pflan­zen als mit kon­ven­tio­nell gezüch­te­ten Pflan­zen ver­gleich­bar ein­ge­stuft wer­den«, erläu­tert Prof. Dr. Jür­gen Klei­ne-Vehn, Pro­fes­sor für Mole­ku­la­re Pflan­zen­phy­sio­lo­gie an der Uni Frei­burg in einem Inter­view der Web­site der Uni. Er sieht im Ein­satz der NGT Chan­cen, schnel­ler und geziel­ter Pflan­zen zu züch­ten, die zum Bei­spiel mit weni­ger Was­ser oder mit Hit­ze klar­kom­men. »Die Ent­wick­lung einer neu­en Pflan­zen­sor­te durch kon­ven­tio­nel­le Züch­tung dau­ert in der Regel 25 bis 30 Jahre.«

Kla­re Ableh­nung aus der Bio-Branche

Bio-Akteur:innen und Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen sehen das völ­lig anders: »Das Ver­spre­chen, gen­tech­nisch ver­än­der­te Pflan­zen för­der­ten eine nach­hal­ti­ge Land­wirt­schaft ist eben­so alt wie falsch«, stellt der Bund für Umwelt und Natur­schutz Deutsch­land e.V. (BUND) in einem Posi­ti­ons­pa­pier fest. Und die Ver­brau­cher­zen-tra­le Ham­burg stellt auf ihrer Web­site klar: »Das hat auch schon die alte Gen­tech­nik ver­spro­chen — und ihre Ver­spre­chen nicht gehal­ten. Her­vor­ge­bracht hat sie vor allem her­bi­zid­re­sis­ten­te Pflan­zen, die mit fir­men­ei­ge­nen Unkraut­ver­nich­tungs­mit­teln behan­delt wer­den kön­nen. Ein ein­träg­li­ches Geschäft für die Saat­gut-Kon­zer­ne.« Die öko­lo­gi­sche Land­wirt­schaft steht für einen völ­lig ande­ren Ansatz: »Statt auf tech­ni­sche Ein­grif­fe ins Erb­gut set­zen wir auf die Leis­tungs­fä­hig­keit der Natur, auf viel­fäl­ti­ge Frucht­fol­gen, robus­te Sor­ten und züch­te­ri­sche Inno­va­ti­on. So schaf­fen wir die Grund­la­ge für eine wider­stands­fä­hi­ge Lebens­mit­tel­wirt­schaft, die das euro­päi­sche Ernäh­rungs­sys­tem auch für die Zukunft stark macht«, erläu­tert Jörg Hüt­ter, poli­ti­scher Spre­cher von Deme­ter e.V., anläss­lich der EU-Entscheidung.

 

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Die bis­her ver­pflich­ten­den Risi­ko­prü­fun­gen in Hin­blick auf die Umwelt­aus­wir­kun­gen wird es für Pflan­zen des NGT1-Levels, also zum Bei­spiel durch CRISPR/Cas erzeug­te, nicht mehr geben.

 

Risi­ko­prü­fun­gen und Doku­men­ta­ti­on entfallen

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt in der NGT-Ver­ord­nung: Die bis­her ver­pflich­ten­den Risi­ko­prü­fun­gen in Hin­blick auf die Umwelt­aus­wir­kun­gen wird es für Pflan­zen des NGT1-Levels, also zum Bei­spiel durch CRISPR/Cas erzeug­te, nicht mehr geben. Auch Nach­weis- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten fal­len weit­ge­hend weg. Bis­her muss­ten Landwirt:innen zum Bei­spiel doku­men­tie­ren, auf wel­chen Flä­chen gen­tech­nisch ver­än­der­te Sor­ten aus­ge­bracht wur­den — das ist rele­vant für Bio-Betrie­be, deren Fel­der an kon­ven­tio­nel­le Flä­chen angren­zen. Tina And­res, Vor­stands­vor­sit­zen­de des Bund Öko­lo­gi­sche Lebens­mit­tel­wirt­schaft (BÖLW), fin­det dafür kla­re Wor­te: »Zum ers­ten Mal in der Geschich­te der EU sorgt eine Ver­ord­nung im Nah­rungs­mit­tel­be­reich für weni­ger statt für mehr Trans­pa­renz«, stellt sie fest und ergänzt: »Koexis­tenz funk­tio­niert nur mit Trans­pa­renz. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher haben zudem ein Recht zu wis­sen, was in dem steckt, was sie essen und trinken.«

Koexis­tenz ohne Trans­pa­renz — eine Herausforderung

Eine über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit der Deut­schen lehnt Gen­tech­nik im Essen ab, bezie­hungs­wei­se for­dert eine kla­re Kenn­zeich­nung. Wenn die Ver­ord­nung in zwei Jah­ren so in Kraft tritt, dann wird es für Verbraucher:innen schwie­rig bis unmög­lich, gen­ma­ni­pu­lier­te Lebens­mit­tel zu erken­nen. Gekenn­zeich­net wer­den muss dann ledig­lich noch das Saat­gut, nicht mehr die geern­te­te Pflan­ze bezie­hungs­wei­se die Zutat im Lebensmittel.

Wer wei­ter­hin zwei­fels­frei gen­tech­nik­frei ein­kau­fen will, muss auf Bio-Lebens­mit­tel oder sol­che, die klar als »ohne Gen­tech­nik« gesie­gelt sind, umstei­gen. Denn nur in der öko­lo­gi­schen Land­wirt­schaft bleibt der Ein­satz von jeg­li­cher Form von Gen­tech­nik, also auch von CRISPR/Cas oder ande­ren neu­en Tech­ni­ken, ver­bo­ten. Das birgt natür­lich auch eine Chan­ce, mehr Men­schen für Bio zu gewin­nen. Trotz­dem machen sich Bio-Landwirt:innen Sor­gen. Denn bis jetzt müs­sen kon­ven­tio­nel­le Betrie­be doku­men­tie­ren, wo sie Gen-Pflan­zen anbau­en. Für die Bio-Landwirt:innen wird es schwie­ri­ger, kon­se­quent gen­tech­nik­frei zu arbei­ten, wenn sie nicht wis­sen, was auf dem Feld neben­an wächst. »Ohne ver­läss­li­che Kenn­zeich­nung ent­lang der Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se muss Wahl­frei­heit auf­wen­dig erar­bei­tet wer­den«, stellt Alex­an­der Beck, Geschäfts­füh­rer der Arbeits­ge­mein­schaft Öko­lo­gi­scher Land­bau (AÖL) fest. »Der Bio-Sek­tor garan­tiert, wei­ter ohne den Ein­satz von NGT-Pro­duk­ten zu arbei­ten«, aber: »Die Ver­ant­wor­tung wird fak­tisch auf die Unter­neh­men abge­wälzt — ohne, dass ihnen geeig­ne­te Kon­troll­in­stru­men­te an die Hand gege­ben wer­den«, beklagt Beck.

Euro­päi­scher Gerichts­hof könn­te NGT-Ver­ord­nung überprüfen

Bereits im Vor­feld der Abstim­mung ließ der BÖLW des­halb den Ent­wurf der Ver­ord­nung über Neue Geno­mi­sche Tech­ni­ken juris­tisch prü­fen. Das von ihm beauf­trag­te Rechts­gut­ach­ten kommt zu dem Schluss, dass der EU-Beschluss gleich zwei­mal gegen gel­ten­des Recht ver­stößt: Der Ver­zicht auf jeg­li­che Risi­ko­prü­fung ver­let­ze das in den EU-Ver­trä­gen vor­ge­se­he­ne Vor­sor­ge­prin­zip und unter­lau­fe die Anfor­de­run­gen des Car­ta­ge­na-Pro­to­kolls zur UN-Bio­di­ver­si­täts­kon­ven­ti­on. Die­se ver­langt eine Risi­ko­prü­fung vor der Frei­set­zung jed­we­der gen­ver­än­der­ter Orga­nis­men (GVO). Fer­ner neh­me die Ver­ord­nung eine will­kür­li­che Fest­le­gung vor. Indem sie davon aus­ge­he, dass gen­tech­nisch ver­än­der­te Pflan­zen mit her­kömm­lich gezüch­te­ten gleich­zu­set­zen sei­en, hebe­le sie die Gesetz­ge­bung aus. Grund­sätz­lich kann jeder EU-Mit­glieds­staat die Gül­tig­keit von Ver­ord­nun­gen vor dem Euro­päi­schen Gerichts­hof EuGH prü­fen las­sen — dass die­se Mög­lich­keit genutzt wird, ist die Hoff­nung nicht nur der deut­schen Bio-Branche.

 

Bioboom 112 • Thema • Genschere mit der Brechstange

Eine über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit der Deut­schen lehnt Gen­tech­nik im Essen ab, bezie­hungs­wei­se for­dert eine kla­re Kenn­zeich­nung. Wenn die Ver­ord­nung in zwei Jah­ren so in Kraft tritt, dann wird es für Verbraucher:innen schwie­rig bis unmög­lich, gen­ma­ni­pu­lier­te Lebens­mit­tel zu erkennen.

 

Bio-Saat­gut: Die Zeit drängt

Kon­se­quent gen­tech­nik­freie Bio-Pflan­zen begin­nen mit der Saat, aus der sie wach­sen: Kein Wun­der, dass das The­ma öko­lo­gi­sche Saat­gu­ter­zeu­gung für Bio-Landwirt:innen aktu­el­ler ist als je zuvor: »Das Ver­spre­chen des Bio­sek­tors, auch wei­ter­hin ohne Gen­tech­nik zu arbei­ten, lässt sich am kon­se­quen­tes­ten durch die Ver­wen­dung von Bio­saat- und Pflanz­gut absi­chern — denn hier bleibt Gen­tech­nik auch in Zukunft tabu«, erklär­te Caro­lin Pagel, Team­lei­tung Poli­tik bei Bio­land, auf einer vom For­schungs­in­sti­tut Bio­lo­gi­scher Land­bau (FiBL) aus­ge­rich­te­ten Saat­gut­kon­fe­renz. Hin­zu kommt: Ab 2037 muss auch laut EU-Ver­ord­nung alles im Bio-Anbau ver­wen­de­te Saat­gut öko­lo­gisch erzeugt wor­den sein. Im Moment ist das noch nicht der Fall, denn die Bio-Flä­chen wuch­sen schnel­ler als die Bio-Saat­gu­ter­zeu­gung. Und die Lücke ist groß: Um den Bedarf bis 2037 zu decken, müss­te die Pro­duk­ti­on von öko­lo­gi­schem Pflan­zen­ver­meh­rungs­ma­te­ri­al um 500 bis 600 Pro­zent stei­gen, heißt es im Fazit der Saat­gut­kon­fe­renz. Noch sind bis dahin gut zehn Jah­re Zeit — aber Öko-Züch­tung ist zeit­auf­wän­dig und mit hohen Kos­ten ver­bun­den (s.a, Repor­ta­ge ab S. 10). Um die­se Lücke bis dahin zu schlie­ßen und die Lösung zu finan­zie­ren, brau­chen Saatguterzeuger:innen das Enga­ge­ment und die Unter­stüt­zung der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te, über Her­stel­lung und Han­del bis hin zu den Verbraucher:innen, so das Fazit der Konferenz.

Gen­tech­nik ist nur ein Puz­zle­teil: Agrar­mul­tis beherr­schen den Markt

Die öko­lo­gi­sche Saat­gut­züch­tung ist nicht nur ent­schei­dend, um gen­tech­nik­freie Pflan­zen auf den Acker zu brin­gen. Sie ist auch eine Ant­wort auf die Fra­ge: Wem gehö­ren die Pflan­zen, die durch Züch­tung erzeugt wer­den? Wie kann der Zugang zu Saat­gut für alle gesi­chert wer­den, nicht nur hier, son­dern welt­weit? Die jetzt beschlos­se­ne Dere­gu­lie­rung der Gen­tech­nik ver­stärkt die Sor­gen von Bio-Bäue­rin­nen und ‑Bau­ern, Anbau­ver­bän­den und NGOS, dass nun noch mehr Sor­ten paten­tiert wer­den könn­ten, was die Abhän­gig­keit der Landwirt:innen noch­mals ver­stär­ken wür­de. Auch die Frei­heit von Züchter:innen könn­te ein­ge­schränkt wer­den. Pro­fes­sor Jür­gen Klei­ne-Vehn kann das nach­voll­zie­hen: »Die­se Beden­ken sind berech­tigt und soll­ten ernst genom­men wer­den. Sie begin­nen jedoch nicht erst mit der Genom-Edi­tie­rung. Sie sind Teil viel grund­le­gen­de­rer Fra­gen dar­über, wie unse­re Agrar­sys­te­me orga­ni­siert sind, wer die Sor­ten­viel­falt kon­trol­liert und wer von Inno­va­tio­nen pro­fi­tiert.« Welt­weit wird die Land­wirt­schaft maß­geb­lich von einer Hand­voll mul­ti­na­tio­na­ler Agrar­kon­zer­ne bestimmt. Sie domi­nie­ren nicht nur den Markt für Saat­gut, egal ob gen­tech­nisch ver­än­dert oder »nur« kon­ven­tio­nell, son­dern auch den für Pes­ti­zi­de, Dün­ger und Land­ma­schi­nen. Das Saat­gut, das sie ver­kau­fen, kön­nen die Landwirt:innen nicht selbst ver­meh­ren, sie müs­sen es jedes Jahr nach­kau­fen, eben­so wie die pas­sen­den Dün­ger und Pes­ti­zi­de — nach­hal­ti­ge Land­wirt­schaft sieht anders aus. Eigent­lich sind Paten­te auf nicht-gen­tech­nisch ver­än­der­te Pflan­zen in der EU ver­bo­ten, den­noch gibt es sie. Die­se Ent­wick­lung könn­te sich nun ver­schär­fen: »Vie­le Fir­men ver­wen­den in ihren Patent­an­trä­gen spe­zi­el­le For­mu­lie­run­gen, mit denen tech­ni­sche Ele­men­te wie zum Bei­spiel die Gen­sche­re CRISPR/Cas mit übli­chen Metho­den der her­kömm­li­chen Züch­tung ver­mischt wer­den. Dadurch wer­den die Gren­zen zwi­schen her­kömm­li­cher Züch­tung und gen­tech­ni­schen Ein­grif­fen absicht­lich ver­wischt. Auf die­se Wei­se bemäch­ti­gen sich eini­ge weni­ge Agrar­kon­zer­ne der züch­te­ri­schen Arbeit, die Landwirt:innen auf der gan­zen Welt seit Jahr­tau­sen­den leis­ten«, berich­tet das Umwelt­in­sti­tut Mün­chen e.V. auf sei­ner Website.

Wel­che (Land-)Wirtschaft wol­len wir?

Dür­fen Men­schen die DNA des Lebens will­kür­lich ver­än­dern? Und sich das dann auch noch als Erfin­dung paten­tie­ren las­sen? Und lässt sich wirk­lich abschät­zen, wel­che Aus­wir­kun­gen das lang­fris­tig hat? Für vie­le Men­schen ist die Ant­wort auf die­se fun­da­men­ta­len ethi­schen Fra­gen ein kla­res Nein. Für ande­re geht es weni­ger um die Metho­den, mit denen moder­ne Züch­tung betrie­ben wird, son­dern um wirt­schaft­li­che und sozia­le Gerech­tig­keit: Ihr kla­res Nein ist Ant­wort auf Fra­gen wie: Dür­fen Pflan­zen, auch wenn sie gezüch­tet wur­den, das Eigen­tum von jemand, bezie­hungs­wei­se von glo­bal agie­ren­den Kon­zer­nen, sein und zur Pro­fit­ma­xi­mie­rung dienen?

Egal, aus wel­chen Moti­ven das Nein kommt, das Ja kann nur ein­deu­tig sein: Näm­lich für Bio. Die Ent­schei­dung der Poli­tik, die Gen­tech­nik in Land­wirt­schaft und Lebens­mit­teln zu dere­gu­lie­ren, miss­ach­tet den Wil­len der Mehr­heit der Bevöl­ke­rung. Jeder Bio-Kauf ist damit auch eine kla­re Bot­schaft an die deut­sche und euro­päi­sche Politik.

 


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Die­ser Bei­trag erschien in Aus­ga­be 112 — Herbst 2026

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