Ab Juli 2028 soll die neue Regelung angewendet werden. Für Verbraucher:innen ist das eine schlechte Nachricht: Wer nicht mehr weiß, was drinsteckt, kann sich auch nicht mehr bewusst dagegen entscheiden. Für die Bio-Branche ist das Thema ebenfalls herausfordernd, birgt aber vielleicht auch Chancen: In Bio-Produkten bleibt Gentechnik auch zukünftig tabu — das ist ein starkes Argument für alle, die keine genmanipulierten Pflanzen auf dem Teller wollen. Ab 2037 darf für Bio-Pflanzen nur noch Bio-Saatgut eingesetzt werden — das sichert die Gentechnikfreiheit, stellt Bio-Züchtung und Landwirtschaft aber auch vor Herausforderungen.
Von der alten zur neuen Gentechnik: Chance oder Risiko?
Bei der »alten« Gentechnik werden artfremde Gene, zum Beispiel von Bakterien, in eine Pflanze eingebaut — ein bekanntes Beispiel sind genetisch veränderte Sojabohnen, die gegen das Pestizid Glyphosat resistent sind. In den letzten Jahren sind neue Verfahren entwickelt worden, um genetisches Material zu verändern, die als NGT (neue genomische Techniken) bezeichnet werden. Das bekannteste ist die »Genschere« CRISPR/Cas. Sie ermöglicht es, DNA, egal ob von Mensch, Tier oder Pflanze, gezielt an bestimmten Stellen zu verändern, Gene abzuschalten oder einzelne Bausteine zu verändern. Mit CRISPR/Cas sind sowohl weitreichende Veränderungen möglich, als auch solche, die auch durch zufällige Mutationen hätten entstehen können. Bei den Pflanzen des sogenannten NGT1-Levels wurde die DNA der Pflanze verändert, aber keine fremden Gene eingefügt. »Die durch die Genom-Editierung hervorgerufenen Veränderungen sind auf molekularer Ebene identisch mit denen, die auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtung entstehen. Die zu ihrer Erzeugung verwendete Methode allein begründet keine neue Kategorie biologischer Risiken. Das ist die wissenschaftliche Grundlage dafür, dass verifizierte NGT-1-Pflanzen als mit konventionell gezüchteten Pflanzen vergleichbar eingestuft werden«, erläutert Prof. Dr. Jürgen Kleine-Vehn, Professor für Molekulare Pflanzenphysiologie an der Uni Freiburg in einem Interview der Website der Uni. Er sieht im Einsatz der NGT Chancen, schneller und gezielter Pflanzen zu züchten, die zum Beispiel mit weniger Wasser oder mit Hitze klarkommen. »Die Entwicklung einer neuen Pflanzensorte durch konventionelle Züchtung dauert in der Regel 25 bis 30 Jahre.«
Klare Ablehnung aus der Bio-Branche
Bio-Akteur:innen und Verbraucherschutzorganisationen sehen das völlig anders: »Das Versprechen, gentechnisch veränderte Pflanzen förderten eine nachhaltige Landwirtschaft ist ebenso alt wie falsch«, stellt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) in einem Positionspapier fest. Und die Verbraucherzen-trale Hamburg stellt auf ihrer Website klar: »Das hat auch schon die alte Gentechnik versprochen — und ihre Versprechen nicht gehalten. Hervorgebracht hat sie vor allem herbizidresistente Pflanzen, die mit firmeneigenen Unkrautvernichtungsmitteln behandelt werden können. Ein einträgliches Geschäft für die Saatgut-Konzerne.« Die ökologische Landwirtschaft steht für einen völlig anderen Ansatz: »Statt auf technische Eingriffe ins Erbgut setzen wir auf die Leistungsfähigkeit der Natur, auf vielfältige Fruchtfolgen, robuste Sorten und züchterische Innovation. So schaffen wir die Grundlage für eine widerstandsfähige Lebensmittelwirtschaft, die das europäische Ernährungssystem auch für die Zukunft stark macht«, erläutert Jörg Hütter, politischer Sprecher von Demeter e.V., anlässlich der EU-Entscheidung.

Die bisher verpflichtenden Risikoprüfungen in Hinblick auf die Umweltauswirkungen wird es für Pflanzen des NGT1-Levels, also zum Beispiel durch CRISPR/Cas erzeugte, nicht mehr geben.
Risikoprüfungen und Dokumentation entfallen
Ein weiterer wichtiger Punkt in der NGT-Verordnung: Die bisher verpflichtenden Risikoprüfungen in Hinblick auf die Umweltauswirkungen wird es für Pflanzen des NGT1-Levels, also zum Beispiel durch CRISPR/Cas erzeugte, nicht mehr geben. Auch Nachweis- und Dokumentationspflichten fallen weitgehend weg. Bisher mussten Landwirt:innen zum Beispiel dokumentieren, auf welchen Flächen gentechnisch veränderte Sorten ausgebracht wurden — das ist relevant für Bio-Betriebe, deren Felder an konventionelle Flächen angrenzen. Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), findet dafür klare Worte: »Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sorgt eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz«, stellt sie fest und ergänzt: »Koexistenz funktioniert nur mit Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher haben zudem ein Recht zu wissen, was in dem steckt, was sie essen und trinken.«
Koexistenz ohne Transparenz — eine Herausforderung
Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen lehnt Gentechnik im Essen ab, beziehungsweise fordert eine klare Kennzeichnung. Wenn die Verordnung in zwei Jahren so in Kraft tritt, dann wird es für Verbraucher:innen schwierig bis unmöglich, genmanipulierte Lebensmittel zu erkennen. Gekennzeichnet werden muss dann lediglich noch das Saatgut, nicht mehr die geerntete Pflanze beziehungsweise die Zutat im Lebensmittel.
Wer weiterhin zweifelsfrei gentechnikfrei einkaufen will, muss auf Bio-Lebensmittel oder solche, die klar als »ohne Gentechnik« gesiegelt sind, umsteigen. Denn nur in der ökologischen Landwirtschaft bleibt der Einsatz von jeglicher Form von Gentechnik, also auch von CRISPR/Cas oder anderen neuen Techniken, verboten. Das birgt natürlich auch eine Chance, mehr Menschen für Bio zu gewinnen. Trotzdem machen sich Bio-Landwirt:innen Sorgen. Denn bis jetzt müssen konventionelle Betriebe dokumentieren, wo sie Gen-Pflanzen anbauen. Für die Bio-Landwirt:innen wird es schwieriger, konsequent gentechnikfrei zu arbeiten, wenn sie nicht wissen, was auf dem Feld nebenan wächst. »Ohne verlässliche Kennzeichnung entlang der Produktionsprozesse muss Wahlfreiheit aufwendig erarbeitet werden«, stellt Alexander Beck, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AÖL) fest. »Der Bio-Sektor garantiert, weiter ohne den Einsatz von NGT-Produkten zu arbeiten«, aber: »Die Verantwortung wird faktisch auf die Unternehmen abgewälzt — ohne, dass ihnen geeignete Kontrollinstrumente an die Hand gegeben werden«, beklagt Beck.
Europäischer Gerichtshof könnte NGT-Verordnung überprüfen
Bereits im Vorfeld der Abstimmung ließ der BÖLW deshalb den Entwurf der Verordnung über Neue Genomische Techniken juristisch prüfen. Das von ihm beauftragte Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass der EU-Beschluss gleich zweimal gegen geltendes Recht verstößt: Der Verzicht auf jegliche Risikoprüfung verletze das in den EU-Verträgen vorgesehene Vorsorgeprinzip und unterlaufe die Anforderungen des Cartagena-Protokolls zur UN-Biodiversitätskonvention. Diese verlangt eine Risikoprüfung vor der Freisetzung jedweder genveränderter Organismen (GVO). Ferner nehme die Verordnung eine willkürliche Festlegung vor. Indem sie davon ausgehe, dass gentechnisch veränderte Pflanzen mit herkömmlich gezüchteten gleichzusetzen seien, hebele sie die Gesetzgebung aus. Grundsätzlich kann jeder EU-Mitgliedsstaat die Gültigkeit von Verordnungen vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH prüfen lassen — dass diese Möglichkeit genutzt wird, ist die Hoffnung nicht nur der deutschen Bio-Branche.

Eine überwältigende Mehrheit der Deutschen lehnt Gentechnik im Essen ab, beziehungsweise fordert eine klare Kennzeichnung. Wenn die Verordnung in zwei Jahren so in Kraft tritt, dann wird es für Verbraucher:innen schwierig bis unmöglich, genmanipulierte Lebensmittel zu erkennen.
Bio-Saatgut: Die Zeit drängt
Konsequent gentechnikfreie Bio-Pflanzen beginnen mit der Saat, aus der sie wachsen: Kein Wunder, dass das Thema ökologische Saatguterzeugung für Bio-Landwirt:innen aktueller ist als je zuvor: »Das Versprechen des Biosektors, auch weiterhin ohne Gentechnik zu arbeiten, lässt sich am konsequentesten durch die Verwendung von Biosaat- und Pflanzgut absichern — denn hier bleibt Gentechnik auch in Zukunft tabu«, erklärte Carolin Pagel, Teamleitung Politik bei Bioland, auf einer vom Forschungsinstitut Biologischer Landbau (FiBL) ausgerichteten Saatgutkonferenz. Hinzu kommt: Ab 2037 muss auch laut EU-Verordnung alles im Bio-Anbau verwendete Saatgut ökologisch erzeugt worden sein. Im Moment ist das noch nicht der Fall, denn die Bio-Flächen wuchsen schneller als die Bio-Saatguterzeugung. Und die Lücke ist groß: Um den Bedarf bis 2037 zu decken, müsste die Produktion von ökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial um 500 bis 600 Prozent steigen, heißt es im Fazit der Saatgutkonferenz. Noch sind bis dahin gut zehn Jahre Zeit — aber Öko-Züchtung ist zeitaufwändig und mit hohen Kosten verbunden (s.a, Reportage ab S. 10). Um diese Lücke bis dahin zu schließen und die Lösung zu finanzieren, brauchen Saatguterzeuger:innen das Engagement und die Unterstützung der gesamten Wertschöpfungskette, über Herstellung und Handel bis hin zu den Verbraucher:innen, so das Fazit der Konferenz.
Gentechnik ist nur ein Puzzleteil: Agrarmultis beherrschen den Markt
Die ökologische Saatgutzüchtung ist nicht nur entscheidend, um gentechnikfreie Pflanzen auf den Acker zu bringen. Sie ist auch eine Antwort auf die Frage: Wem gehören die Pflanzen, die durch Züchtung erzeugt werden? Wie kann der Zugang zu Saatgut für alle gesichert werden, nicht nur hier, sondern weltweit? Die jetzt beschlossene Deregulierung der Gentechnik verstärkt die Sorgen von Bio-Bäuerinnen und ‑Bauern, Anbauverbänden und NGOS, dass nun noch mehr Sorten patentiert werden könnten, was die Abhängigkeit der Landwirt:innen nochmals verstärken würde. Auch die Freiheit von Züchter:innen könnte eingeschränkt werden. Professor Jürgen Kleine-Vehn kann das nachvollziehen: »Diese Bedenken sind berechtigt und sollten ernst genommen werden. Sie beginnen jedoch nicht erst mit der Genom-Editierung. Sie sind Teil viel grundlegenderer Fragen darüber, wie unsere Agrarsysteme organisiert sind, wer die Sortenvielfalt kontrolliert und wer von Innovationen profitiert.« Weltweit wird die Landwirtschaft maßgeblich von einer Handvoll multinationaler Agrarkonzerne bestimmt. Sie dominieren nicht nur den Markt für Saatgut, egal ob gentechnisch verändert oder »nur« konventionell, sondern auch den für Pestizide, Dünger und Landmaschinen. Das Saatgut, das sie verkaufen, können die Landwirt:innen nicht selbst vermehren, sie müssen es jedes Jahr nachkaufen, ebenso wie die passenden Dünger und Pestizide — nachhaltige Landwirtschaft sieht anders aus. Eigentlich sind Patente auf nicht-gentechnisch veränderte Pflanzen in der EU verboten, dennoch gibt es sie. Diese Entwicklung könnte sich nun verschärfen: »Viele Firmen verwenden in ihren Patentanträgen spezielle Formulierungen, mit denen technische Elemente wie zum Beispiel die Genschere CRISPR/Cas mit üblichen Methoden der herkömmlichen Züchtung vermischt werden. Dadurch werden die Grenzen zwischen herkömmlicher Züchtung und gentechnischen Eingriffen absichtlich verwischt. Auf diese Weise bemächtigen sich einige wenige Agrarkonzerne der züchterischen Arbeit, die Landwirt:innen auf der ganzen Welt seit Jahrtausenden leisten«, berichtet das Umweltinstitut München e.V. auf seiner Website.
Welche (Land-)Wirtschaft wollen wir?
Dürfen Menschen die DNA des Lebens willkürlich verändern? Und sich das dann auch noch als Erfindung patentieren lassen? Und lässt sich wirklich abschätzen, welche Auswirkungen das langfristig hat? Für viele Menschen ist die Antwort auf diese fundamentalen ethischen Fragen ein klares Nein. Für andere geht es weniger um die Methoden, mit denen moderne Züchtung betrieben wird, sondern um wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit: Ihr klares Nein ist Antwort auf Fragen wie: Dürfen Pflanzen, auch wenn sie gezüchtet wurden, das Eigentum von jemand, beziehungsweise von global agierenden Konzernen, sein und zur Profitmaximierung dienen?
Egal, aus welchen Motiven das Nein kommt, das Ja kann nur eindeutig sein: Nämlich für Bio. Die Entscheidung der Politik, die Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln zu deregulieren, missachtet den Willen der Mehrheit der Bevölkerung. Jeder Bio-Kauf ist damit auch eine klare Botschaft an die deutsche und europäische Politik.



