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Dere­gu­lie­rung der Gen­tech­nik
Vie­le Kla­gen gegen neue EU-Verordnung

Acht deut­sche Unter­neh­men und vier Ver­bän­de aus der Land- und Lebens­mit­tel­wirt­schaft kla­gen beim Euro­päi­schen Gerichts­hof gegen die im Juni ver­ab­schie­de­te euro­päi­sche Ver­ord­nung über neue gen­tech­ni­sche Ver­fah­ren (NGT) bei Pflan­zen. Sie sehen ihre wirt­schaft­li­che Zukunft gefähr­det, wenn künf­tig NGT-Pflan­zen auf den Markt kom­men, die nicht gekenn­zeich­net wer­den müs­sen und die ohne Schutz für die gen­tech­nik­freie Lebens- und Fut­ter­mit­tel­er­zeu­gung ange­baut wer­den dür­fen. Kla­ge­geg­ner sind das Euro­päi­sche Par­la­ment und der Rat der Euro­päi­schen Uni­on (EU).

Auch die Slo­wa­kei hat Kla­ge gegen die neue EU-Ver­ord­nung für Pflan­zen aus neu­er Gen­tech­nik ein­ge­reicht, eben­so wie ein Schwei­zer Ver­ein. Die Erfolgs­aus­sich­ten die­ser Kla­gen wer­den von Expert:innen unter­schied­lich bewer­tet: Wäh­rend kla­gen­de Unter­neh­men nach­wei­sen müss­ten, dass sie von der NGT-Ver­ord­nung unmit­tel­bar und indi­vi­du­ell betrof­fen sind, kön­nen EU-Mit­glied­staa­ten direkt beim Euro­päi­schen Gerichts­hof (EuGH) kla­gen, um sich gegen einen von die­sen beschlos­se­nen Rechts­akt zu weh­ren, was ihre Erfolgs­aus­sich­ten ver­bes­sern könn­te, wie der Info­dienst Gen­tech­nik berichtet.

→ keine-gentechnik.de

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