Acht deutsche Unternehmen und vier Verbände aus der Land- und Lebensmittelwirtschaft klagen beim Europäischen Gerichtshof gegen die im Juni verabschiedete europäische Verordnung über neue gentechnische Verfahren (NGT) bei Pflanzen. Sie sehen ihre wirtschaftliche Zukunft gefährdet, wenn künftig NGT-Pflanzen auf den Markt kommen, die nicht gekennzeichnet werden müssen und die ohne Schutz für die gentechnikfreie Lebens- und Futtermittelerzeugung angebaut werden dürfen. Klagegegner sind das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (EU).
Auch die Slowakei hat Klage gegen die neue EU-Verordnung für Pflanzen aus neuer Gentechnik eingereicht, ebenso wie ein Schweizer Verein. Die Erfolgsaussichten dieser Klagen werden von Expert:innen unterschiedlich bewertet: Während klagende Unternehmen nachweisen müssten, dass sie von der NGT-Verordnung unmittelbar und individuell betroffen sind, können EU-Mitgliedstaaten direkt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen, um sich gegen einen von diesen beschlossenen Rechtsakt zu wehren, was ihre Erfolgsaussichten verbessern könnte, wie der Infodienst Gentechnik berichtet.