Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im Oktober 2024 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Mit der Klage soll der Gesetzgeber verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitäts-Schutzkonzept vorzulegen, das den Biodiversitätsverlust stoppt und Maßnahmen zur Wiederherstellung von biologischer Vielfalt beinhaltet. Neben dem BUND gibt es weitere Einzelklagende, wie den Schauspieler Hannes Jaenicke und Naturschützer Christof Martin. Begründung der Klagenden: Das Tempo bei Artensterben und Naturzerstörung ist noch dramatischer als die Geschwindigkeit der Klimakrise.
Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe ist die menschliche Existenz langfristig bedroht. Die Überschreitung der planetaren Grenzen gefährdet die physischen Grundlagen jeglicher menschlichen Freiheit. Sie bedroht damit die Menschenrechte, insbesondere die auf Leben und Gesundheit. Und: Es ist auch ökonomisch unumstritten, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden droht als ein wirksamer Naturschutz.
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