Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die es Menschen ermöglichen, ihre defekten Produkte zu reparieren statt sie wegzuwerfen, Fördermittel beantragen. Mit den Mitteln aus dem Förderprogramm »Reparieren statt Wegwerfen« des Bundesumweltministeriums können dann neue Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung angeschafft werden. In der ersten Förderrunde stehen mehr als drei Millionen Euro für gemeinnützige Vereine zur Verfügung, die jeweils einmalig eine Förderung von bis zu 3.000 Euro beantragen können. Im weiteren Verlauf sollen auch Einrichtungen gefördert werden, die nicht als gemeinnütziger Verein konstituiert sind. Das Förderprogramm ergänzt die auf EU-Ebene getroffenen Regelungen zum Recht auf Reparatur, nach denen zum Beispiel ab Ende Juni 2025 Tablets und Smartphones reparierbar sein müssen sowie Anleitungen sowie bestimmte Ersatzteile wie Akkus zur Verfügung stehen müssen. In der EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur erhalten die Verbraucher auch eine längere Gewährleistungsfrist, wenn sie sich bei einem Mangel für eine Reparatur statt Umtausch entscheiden. Verteilt werden die Fördermittel über die »Anstiftung«, Initiatorin und Betreiberin des Netzwerks der Reparatur-Initiativen in Deutschland. Über ein Förderportal sollen Initiativen dort ab Dezember die Unterstützung unbürokratisch elektronisch beantragen können.