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Bioboom Ausgabe 105 Aktuelles — Förderprogramm für Reperaturen

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Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­um
Erst­mals För­de­rung für Repair-Cafés und Selbsthilfe-Werkstätten

Ab Dezem­ber 2024 kön­nen ehren­amt­li­che Initia­ti­ven, die es Men­schen ermög­li­chen, ihre defek­ten Pro­duk­te zu repa­rie­ren statt sie weg­zu­wer­fen, För­der­mit­tel bean­tra­gen. Mit den Mit­teln aus dem För­der­pro­gramm »Repa­rie­ren statt Weg­wer­fen« des Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­ums kön­nen dann neue Maschi­nen, Werk­zeu­ge oder Aus­stat­tung ange­schafft wer­den. In der ers­ten För­der­run­de ste­hen mehr als drei Mil­lio­nen Euro für gemein­nüt­zi­ge Ver­ei­ne zur Ver­fü­gung, die jeweils ein­ma­lig eine För­de­rung von bis zu 3.000 Euro bean­tra­gen kön­nen. Im wei­te­ren Ver­lauf sol­len auch Ein­rich­tun­gen geför­dert wer­den, die nicht als gemein­nüt­zi­ger Ver­ein kon­sti­tu­iert sind. Das För­der­pro­gramm ergänzt die auf EU-Ebe­ne getrof­fe­nen Rege­lun­gen zum Recht auf Repa­ra­tur, nach denen zum Bei­spiel ab Ende Juni 2025 Tablets und Smart­pho­nes repa­rier­bar sein müs­sen sowie Anlei­tun­gen sowie bestimm­te Ersatz­tei­le wie Akkus zur Ver­fü­gung ste­hen müs­sen. In der EU-Richt­li­nie zum Recht auf Repa­ra­tur erhal­ten die Ver­brau­cher auch eine län­ge­re Gewähr­leis­tungs­frist, wenn sie sich bei einem Man­gel für eine Repa­ra­tur statt Umtausch ent­schei­den. Ver­teilt wer­den die För­der­mit­tel über die »Anstif­tung«, Initia­to­rin und Betrei­be­rin des Netz­werks der Repa­ra­tur-Initia­ti­ven in Deutsch­land. Über ein För­der­por­tal sol­len Initia­ti­ven dort ab Dezem­ber die Unter­stüt­zung unbü­ro­kra­tisch elek­tro­nisch bean­tra­gen können.

 

 

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