Seit dem 1. Januar gilt die neue EU-Öko-Verordnung. Allein in Deutschland ist sie das »Bio-Grundgesetz« für über 50.000 Unternehmen plus Kontrollstellen und Kontrollbehörden. In Europa und weltweit sind es Millionen Bäuerinnen und Bauern sowie weitere Bio-Aktive entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die gemäß EU-Öko-Verodnung wirtschaften.
Das Wichtigste vorweg: An den Prinzipien ändert sich nichts. Bio ist und bleibt der strengste und umfassendste gesetzliche Lebensmittelstandard. Die Kontrolle bleibt in staatlicher Hand und überwacht die gesetzlich geschützte Bio-Kennzeichnung, das bekannte Bio-Siegel. Vor allem aber: Bio bleibt eine Prozessqualität. Das heißt, dass nicht nur die hohe Qualität des Endproduktes im Fokus steht, sondern der gesamte Produktionsprozess vom Acker bis in den Einzelhandel geregelt und kontrolliert wird.
Der Geltungsbereich des Bio-Rechts in der EU-Öko-Verordnung wurde sogar noch erweitert: Auch Leder, Wolle und Korken können jetzt bio-zertifiziert werden, ebenso wie Insekten. Strenger wurden die Regeln für Bio-Aromen. Erstmals regelt das europäische Bio-Recht Elterntier‑, Bruderhahn- und Junghennen-Haltung.
Tipp zum Weiterlesen: Wer sich genauer mit dem »Bio-Grundgesetz« und den Spielregeln auseinandersetzen möchte, die für alle Bio-Landwirt:innen, herstellende Bio-Unternehmen und Bio-Handelnde gelten, findet alles Wissenswerte übersichtlich aufbereitet auf der Website des Bundesverbands Ökologische Lebensmittelwirtschaft BOELW.
→ boelw.de