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Bioboom Meldung zur EU-Öko-Verordnung

Bioboom-94-Meldung-EU-Oeko-Verordnung

Neue EU-Öko-Ver­ord­nung
Bio ist und bleibt Gesetz

Seit dem 1. Janu­ar gilt die neue EU-Öko-Ver­ord­nung. Allein in Deutsch­land ist sie das »Bio-Grund­ge­setz« für über 50.000 Unter­neh­men plus Kon­troll­stel­len und Kon­troll­be­hör­den. In Euro­pa und welt­weit sind es Mil­lio­nen Bäue­rin­nen und Bau­ern sowie wei­te­re Bio-Akti­ve ent­lang der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te, die gemäß EU-Öko-Verod­nung wirtschaften.

 

Das Wich­tigs­te vor­weg: An den Prin­zi­pi­en ändert sich nichts. Bio ist und bleibt der strengs­te und umfas­sends­te gesetz­li­che Lebens­mit­tel­stan­dard. Die Kon­trol­le bleibt in staat­li­cher Hand und über­wacht die gesetz­lich geschütz­te Bio-Kenn­zeich­nung, das bekann­te Bio-Sie­gel. Vor allem aber: Bio bleibt eine Pro­zess­qua­li­tät. Das heißt, dass nicht nur die hohe ­Qua­li­tät des End­pro­duk­tes im Fokus steht, son­dern der gesam­te Pro­duk­ti­ons­pro­zess vom Acker bis in den Ein­zel­han­del gere­gelt und kon­trol­liert wird.

 

Der Gel­tungs­be­reich des Bio-Rechts in der EU-Öko-Ver­ord­nung wur­de sogar noch erwei­tert: Auch Leder, Wol­le und Kor­ken kön­nen jetzt bio-zer­ti­fi­ziert wer­den, eben­so wie Insek­ten. Stren­ger wur­den die Regeln für Bio-Aro­men. Erst­mals regelt das euro­päi­sche Bio-Recht Elterntier‑, Bru­der­hahn- und Junghennen-Haltung.

Tipp zum Wei­ter­le­sen: Wer sich genau­er mit dem »Bio-Grun­d­­ge­setz« und den Spiel­re­geln aus­ein­an­der­set­zen möch­te, die für alle Bio-Landwirt:innen, her­stel­len­de Bio-Unter­neh­men und Bio-Han­deln­de gel­ten, fin­det alles Wis­sens­wer­te über­sicht­lich auf­be­rei­tet auf der Web­site des Bun­des­ver­bands Öko­lo­gi­sche Lebens­mit­tel­wirt­schaft BOELW. 

boelw.de

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