Bioboom Ausgabe 107 _ Meldung

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Ent­al­ko­ho­li­sier­te Wei­ne
End­lich darf Bio drauf, wenn Bio drin ist

Zwei Jah­re lang durf­ten Winzer:innen ihren alko­hol­frei­en — oder kor­rekt gesagt: ent­al­ko­ho­li­sier­ten — Bio-Wein nicht als sol­chen kenn­zeich­nen. Der Grund: Seit dem 1. Janu­ar 2023 fiel die Her­stel­lung alko­hol­frei­en Weins nicht mehr unter das euro­päi­sche Lebens­mit­tel­recht, son­dern unter das Wein­recht. Da laut EU-Öko-Ver­ord­nung alle Her­stel­lungs­ver­fah­ren für Bio-Wein aus­drück­lich zuge­las­sen sein müs­sen, fehl­te die recht­li­che Grund­la­ge für die »Vaku­um­de­stil­la­ti­on zur Ent­al­ko­ho­li­sie­rung von Bio-Wein« — obwohl die­ses Ver­fah­ren bereits vor­her genutzt wur­de. Die­se Lücke wur­de nun geschlos­sen. Seit März darf ent­al­ko­ho­li­sier­ter Bio-Wein wie­der pro­du­ziert und offi­zi­ell als Bio-Wein aus­ge­lobt werden.

boelw.de

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