Zwei Jahre lang durften Winzer:innen ihren alkoholfreien — oder korrekt gesagt: entalkoholisierten — Bio-Wein nicht als solchen kennzeichnen. Der Grund: Seit dem 1. Januar 2023 fiel die Herstellung alkoholfreien Weins nicht mehr unter das europäische Lebensmittelrecht, sondern unter das Weinrecht. Da laut EU-Öko-Verordnung alle Herstellungsverfahren für Bio-Wein ausdrücklich zugelassen sein müssen, fehlte die rechtliche Grundlage für die »Vakuumdestillation zur Entalkoholisierung von Bio-Wein« — obwohl dieses Verfahren bereits vorher genutzt wurde. Diese Lücke wurde nun geschlossen. Seit März darf entalkoholisierter Bio-Wein wieder produziert und offiziell als Bio-Wein ausgelobt werden.